Brutale Zuhälter, Zwangsprostituierte und neunjährige Diebe: In der Schweiz geraten Roma vermehrt negativ in die Schlagzeilen.

Roma[5]Wo sie hinkommen, da stossen sie auf Misstrauen, Ablehnung und Intoleranz. Auch nach tausend Jahren in Europa sind die ursprünglich aus Nordindien stammenden Roma im Abendland nicht angekommen. Oft scheitern sie an ihren mangelnden Integrationsbemühungen. Meistens ist ihre Mentalität einfach nicht mit der einer zivilisierten Gesellschaft vereinbar. Während in Letzterer Arbeit, Planung und hierarchische Strukturen einen wichtigen Stellenwert haben, leben die meisten Roma im Hier und Jetzt. Eine Unterordnung unter einen Chef fällt vielen schwer, weshalb Anstellungen meist nur von kurzer Dauer sind. Was bleibt ist der Gang in die Kleinkriminalität und immer mehr auch in die organisierte Kriminalität.

Seit der Erweiterung des Schengenraums sind die Probleme auch in der Schweiz augenfällig geworden. Meldungen über neunjährige Mädchen, die aus dem grenznahen Elsass in die Schweiz auf Einbrechertouren geschickte werden und Bettler, die früh morgens über ganze Städte verteilt werden, häufen sich. Daneben zementieren die jungen Roma-Prostituierten auf dem Strassenstrich und die brutalen Machenschaften von Zuhältern, die jüngst in einem Aufsehen erregenden Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht aufgedeckt wurden, das negative Image der Roma.

Das Schweizer Fernsehen zeigte gestern Abend einen bemerkenswerten Dokumentarfilm, der sich mit den kriminellen Strukturen der Nomaden befasste. Im Film «Im Auftrag der Sippe – Wie Roma-Kinder zu Dieben werden» legte der britische Filmemacher mit rumänischen Wurzeln, Liviu Tipurita, den Fokus auf die Ausbeutung junger Roma in Spanien und Italien. Die Kinder sind gleichzeitig Täter und Opfer. In aufwendigen Überwachungen folgte Tipurita den Kindern von ihren Lagern in die Städte, filmte sie versteckt, während sie Menschen bestahlen, bettelten und von ihren Peinigern geschlagen wurden.

Zum Betteln und Stehlen nach Spanien gereist

Daneben besuchte er Roma-Sippen in ihren Camps. Offen sprechen die Kinder und Jugendlichen im Film über ihre Taten und darüber, was passiert, wenn sie von der Polizei geschnappt werden. Das Roma-Mädchen Daniela sagt, sie sei zum betteln und stehlen nach Spanien gereist: «Wenn uns die Polizei erwischt, nehmen sie uns das Geld weg, stecken uns in ein Tageszentrum und lassen uns dann wieder gehen.» Dabei wird klar, dass nicht nur die Strukturen der Clans, sondern auch die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten der westlichen Behörden die Ausbeutung junger Roma begünstigen. In Spanien können Kinder unter 14 Jahren für ihre Verbrechen nicht verantwortlich gemacht werden und werden deshalb von den Sippen gezielt eingesetzt. 95 Prozent der unter 14-jährigen Kinder, die in Madrid beim Stehelen erwischt werden, sind rumänische Roma.

Tipurita wird Zeuge einer Roma-Hochzeit. Die Braut ist keine 14 Jahre alt. Ein Roma erzählt, dass die Eltern des Mädchens für die Hochzeit 7000 Euro erhalten hätten, weil diese eine sehr gute Diebin sei: «In ein paar Wochen sind die 7000 Euro wieder amortisiert.» In Madrid haben sich die jungen Roma auf Diebstähle an Bancomaten spezialisiert. Stundenlang lungern die Mädchen und Knaben vor den Geldautomaten herum. Immer wieder versuchen sie Menschen, die Geld abheben, die Scheine zu entreissen. Dabei gehen sie auch gegen gestandene, kräftige Männer äusserst aggressiv vor und lassen sich nur durch heftige Gegenwehr einschüchtern.

12 000 Euro in einem Monat

In Mailand wurde seit der EU-Osterweiterung ein sprunghafter Anstieg von Handtaschendiebstählen verzeichnet. Francesco Messina, Leiter einer Sondereinheit der Polizei, sagt: «Ein Kind verdient in einem Monat damit 12 000 Euro.» Das Geld gehe immer an die Erwachsenen. Laut Messina sind die Clans auf drei Stufen organisiert. Auf der ersten Stufe stünden junge Erwachsene, die die Kinder beim Stehlen beaufsichtigten. Auf der zweiten Stufe seien Leute, häufig Familienangehörige, welche die Kinder rekrutierten und auf der dritten Stufe befinde sich die Kommandozentrale in Rumänien. Dort sässen die Bosse, welche das Geld neu investieren würden.

Immer wieder werden in Italien illegale Roma-Siedlungen von den Behörden dem Erdboden gleichgemacht. Immer wieder bauen Roma die Siedlungen auf. Nur wenige akzeptieren Angebote der Fürsorge. Bei einer Razzia in der Nähe von Mailand entdeckten die Behörden 2007 15 acht- bis zehnjährige Kinder, die in einer Baracke an Ketten gefesselt waren. Die Kinder waren zuvor schon unzählige Male beim Stehlen erwischt worden. Am Ende sagte jedoch nur ein Kind gegen seine Peiniger aus. Die anderen flüchteten aus der Obhut und leben heute wieder auf demselben Gelände.

«Rumänien aus EU ausschliessen»

Riccardo De Corato, stellvertretender Bürgermeister Mailands, spricht offen aus, was viele denken, aber nicht zu sagen wagen: «Ein starkes Zeichen wäre es, Rumänien aus der EU auszuschliessen.» Für den Politiker würde das viele Probleme lösen. Denn Roma wüssten nicht, was Arbeit bedeute. «Sie schicken die Frauen arbeiten, auch als Prostituierte und die Kinder schicken sie zum Stehlen auf die Strasse.» Die Männer würden hingegen den ganzen Tag Karten spielen, so De Corato, der sich fragt: «Wie soll ich ihnen unser Lebenskonzept von Arbeit erklären, wenn Arbeit bei ihnen nicht vorkommt?»

In Rumänien trifft der Filmemacher schliesslich Breliant, einen wichtigen Roma-Anführer. Dieser erzählt stolz, dass in seiner Familie alle als Diebe tätig waren. Breliant zeigt Tipurita die Villen, die sich Roma-Anführer mit dem gestohlenen und erbettelten Geld von Kindern in Westeuropa finanziert haben. Ein Kind ruft auf der Strasse in die Kamera, was gefilmt werde und Breliant antwortet: «Wie du in den Knast kommst. Dort lernst du dann Geschäfte machen.»

Quelle: 20min-online

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Nicolas Blancho: "Fundamentalist"ZÜRICH – Es ging hoch zu und her gestern Abend in der Arena. Die Nationalräte Oskar Freysinger (SVP) und Gerhard Pfister (CVP) nahmen den Fundamentalisten Nicolas Blancho in die Mangel.

 

Ist Frauen schlagen ein Menschenrecht? Ja, zumindest wenn es nach den religiös-kulturellen Auslegung von Nicolas Blacho (links im Bild), Präsident des Islamischen Zentralrats der Schweiz (IZRS), geht. Genau diese Ansichten brachten gestern Abend SVP-Nationalrat Oskar Freysinger in der von Reto Brennwald moderierten Arena fast zur Weissglut. Denn Blancho beteurte immer wieder, dass «wir uns an das Recht» hier in der Schweiz halten. Ohne Beispiele zu nennen.
Den Tatbeweis blieb Blancho der Schweizer Gesellschaft laut CVP-Nationalrat Gerhard Pfister, im Publikum, schuldig. Blancho und seine IZRS müssten sich offen von Werten distanzieren, die dem Schweizer Rechtsstaat zuwider laufen. Der Koran als politisch-religiöses System sei nicht mit dem Schweizer Recht vereinbar. Nicht in der Auslegung, wie es Blancho predigt.

«Distanzieren Sie sich!»

«Distanzieren Sie sich von Steinigungen, Frauenbeschneidungen und allem weiterem, das in einem Rechtsstaat nicht zu suchen hat», rief ihm Pfister zu. «Distanzieren Sie sich!» Freysinger ergänzte: «Sagen Sie es jetzt, Herr Blancho, sagen Sie, dass Sie sich von Frauenbeschneidungen distanzieren.» Blancho, stets bedacht um moderate, ausweichende Antworten, war in Bedrängnis. Er wich aus und versteigerte sich in einem kurzen Moment der Unachtsamkeit zur Aussage: «Frauen schlagen gehört unter die Glaubensfreiheit»….


Blancho: «Wir sind der Auffassung, dass es in einem demokratischen Staat nichts geben soll, was die Ausübung des Kultus einschränkt.» Er werde versuchen, gegen die Regel vorzugehen. Einen Richterspruch würde er akzeptieren, so Blancho. Dann der entlarvende Nachschub von ihm: «Dann müssten wir halt einen anderen Weg finden.»

Quelle: Blick.ch

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"Alle Menschen, die nicht an Allah glauben niedriger als ein Tier" – Erlaubte Iman-Äußerung, kein Straftatbestand gemäß Antirassimusgesetz und kein Verstoß gegen irgendwelche CH-Gesetze

 

SchweizKantonspolizei Basel und Staatsanwaltschaft Basel teilen mit:
Am 01.04.2010 wurde im Schweizer Fernsehen die Dok-Sendung „Hinter dem Schleier“ ausgestrahlt. In diesem Film wurde ein Imam der Ar-Rahman-Moschee Basel wie folgt zitiert: 

…„ohne die Botschaft Mohammeds anzuerkennen, ist die Menschheit auf dem Irrweg. Sie ist niedriger als ein Tier. Ja doch, meine Glaubensbrüder: Niedriger als ein Tier. Weil: Ein Tier anerkennt Allah und dient ihm. Aber der Mensch, der Allah mit Absicht nicht anerkennt, ist niedriger als das gläubige Tier“…. 

Am 06.04.2010 wurde deswegen bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung, Angriffs auf die verfassungsmäßige Ordnung und staatsgefährdender Propaganda erstattet. 

Einstellung des Verfahrens wegen Rassendiskriminierung, Angriffs auf die verfassungsmäßige Ordnung und staatsgefährlicher Propaganda 

Gemäß Art. 261bis Abs. 4 StGB wird wegen Rassendiskriminierung unter anderem bestraft, wer öffentlich durch Wort eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise herabsetzt oder diskriminiert.
Damit dieser Tatbestand erfüllt ist, muß sich die Herabsetzung oder die Diskriminierung gegen eine bestimmte oder zumindest bestimmbare Rasse, Ethnie oder Religion richten. Diejenigen Menschen, die Allah nicht anerkennen, stellen indessen keine eigene – vom Schutzbereich der Strafnorm erfaßte – Rasse, Ethnie oder Religionsgemeinschaft dar; vielmehr handelt es sich um die unbestimmte Gesamtheit aller Anders- und Nichtgläubigen.
Damit fehlt es am objektiven Tatbestand von Art. 261bis Abs. 4 StGB. Ebenso liegen keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung bzw. für eine staatsgefährliche Propaganda gemäß Art. 275 StGB bzw. 275 bis vor. 

Anm. d. Red.:
Antirassismusgesetz paradox: Man stelle sich einmal vor, ein Priester würde öffentlich behaupten, alle Nicht-Christen seien niedriger als Tiere. Nicht nur Andersgläubige und Atheisten, die politisch Korrekten und die Linkspresse (z. B. Michael Meier im Tagesanzeiger, der seit Jahren einschlägig über die Kirche – kaum aber über andere Religionen – schreibt) wären sofort völlig aus dem Häuschen. Auch Bürgerliche würden sich sofort massiv öffentlich empören. Es gäbe einen schweizweiten Aufschrei der politisch Korrekten, auch ohne Antirassismus-Gesetz. In diesem Falle jedoch liegt keine strafbare Handlung vor? Man darf gespannt sein, wie sich der oberste Anti-Rassismuswächter der Schweiz, Prof. Georg Kreis, dazu äußert.

Die Kapo Basel bzw. die Staatsanwaltschaft Basel berichtet weiter: 
Im übrigen besteht auch kein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit im Sinne von Art. 261 StGB, da die allfällige Verletzung der religiösen Überzeugung von Andersgläubigen nicht derart grob erscheint, daß von einer schwerwiegenden Störung des Religionsfriedens ausgegangen werden müßte. 
Die im Beitrag gemachten Aussagen des beschuldigten Imam werden daher als nicht strafbar qualifiziert und das Verfahren wegen Fehlens eines strafrechtlich relevanten Tatbestandes eingestellt.
Durchführung eines Strafverfahrens wegen Verdachts öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit
Am 06.04.2010 wurde gegen den Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel ebenfalls eine Strafanzeige, in diesem Fall wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit, erstattet. Ihm wird vorgeworfen, in seinen Aussagen in der gleichen Dok-Sendung das Schlagen von Ehefrauen mit religiösen Argumenten gerechtfertigt zu haben. Diese Mitteilung an die Öffentlichkeit könnte geeignet sein, unbefangene Menschen in ihrem Verhalten zu beeinflussen und zu gewissen Handlungen zu veranlassen. Die Rechtfertigung bzw. Bagatellisierung von körperlicher Gewalt gegen Ehefrauen könnte durchaus als Aufforderung zur
Gewalttätigkeit verstanden werden.
Die Staatsanwaltschaft hat deshalb ein Strafverfahren wegen Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit gemäß Art. 259 StGB eingeleitet.

Quelle: Polizeibericht-CH

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MoslemsEine Dokumentation des Schweizer Fernsehens über Freitagspredigten in fünf arabischen Moscheen sorgt für Aufregung. In drei dieser Moscheen seien «ideologisch heikle» Worte gefallen, schreibt das Fernsehen zur Sendung. In Basel will die SVP gegen einen Imam klagen. Dieser fühlt sich falsch verstanden und weist die Vorwürfe zurück.

Das Schweizer Fernsehen hat fünf Moscheen besucht, nahm die Freitagspredigt auf und liess diese übersetzen. Aus den Texten gehe hervor, dass in Genf ein Imam gegen die Dekadenz des Westens gepredigt habe, schreibt das Fernsehen. In Biel verglich ein Prediger die aktuelle Situation der Schweizer Muslime mit jener von Muslimen in Palästina und Afghanistan und in Basel bezeichnete ein Imam Andersgläubige als «niedriger als das gläubige Tier».

Heikle Worte
«In dieser Gesellschaft beschimpft man Leute mit islamischen Kleidern, welche die Reize bedecken», zitiert das Fernsehen den Marrokaner Youssef Ibram, Imam an der Moschee der saudi-arabischen Botschaft in Genf, aus einem Freitagsgebet für Diplomaten. Leichte Bekleidung und die Tendenz, sich immer mehr zu entblössen, würden aber als Ausdruck der Aufklärung und Zivilisation gesehen. «Wenn du deine Blicke nicht senkst, wirst du zum Anhänger von Satan», habe Ibram erklärt. Dieser habe vor sechs Jahren unter Druck die arabische Zayed Moschee in Zürich verlassen müssen, weil er die Steinigung als Teil der islamischen Rechtsordnung Scharia gutgeheissen habe. Später präzisierte er, die Scharia gelte nicht in der Schweiz.

Der Imam der Rahman-Moschee in Biel wird mit den Worten zitiert: «Vor einigen Jahren glaubten wir Muslime in Europa und Amerika, friedlich und sicher zu leben. Uns würde nicht passieren, was den islamischen Gesellschaften in Palästina, Irak und Afghanistan passiert. Jetzt aber sind wir Muslime in der Schweiz einer Hetz-Kampagne ausgesetzt.»

In der arabischen Ar-Rahma-Moschee in Basel erklärte Imam Ridha Ammari: «Ohne die Botschaft Mohammeds anzuerkennen, ist die ganze Menschheit auf dem Irrweg. Sie ist niedriger als ein Tier. Der Mensch, der Allah mit Absicht nicht anerkennt, ist niedriger als das gläubige Tier.»

Klage in Basel
Der Basler Imam verbreitet nach Auffassung von Alexander Gröflin, Präsident der Jungen SVP Basel-Stadt «rassistisches Gedankengut». Aus diesem Grund will die Partei den gebürtigen Tunesier, der mit seiner Familie seit zwanzig Jahren in der Schweiz lebt, anklagen.

Der Imam bestätigte gegenüber der Boulevardzeitung «Blick», dass er die Predigt gehalten habe, sagte aber: «Es stimmt nicht, dass ich Andersgläubige als ‘niedriger als Tiere’ bezeichnet habe. Das ist einfach falsch – vielleicht war es ja ein Missverständnis. Anders kann ich mir das nicht erklären.» Es gebe viele Zeugen, die an diesem Freitag in der Moschee waren. Sie alle können bezeugen, «dass die Koranstelle im Film nicht richtig wiedergegeben worden ist».

Neben Ammari will die SVP den Sekretär des Basler Vereins Ar-Rhama, Aziz Osmanoglu, anzeigen. Er habe im Fernsehen die Einführung der Scharia gefordert. Osmanoglu wehrt sich. «Dieser Film hat alles kaputt gemacht. SF hat ihn so geschnitten, dass wir Muslime wie Extremisten daherkommen.» Er habe nie die Einführung der Scharia in der Schweiz gefordert. «Ich bin aber der Meinung, es wäre gut fürs Schweizer Volk, wenn einige Gesetze der Scharia eingeführt würden. Das Verbot von Alkohol etwa. Es gibt schon zu viele Alkoholiker hier.»

«Wir halten daran fest, dass der Imam diesen Vergleich so geäussert hat», erklärte Christoph Müller, DOK-Redaktionsleiter beim Schweizer Fernsehen SF, gegenüber der Boulevardzeitung. «Diese Stelle entspricht einer Koran-Sure. Der Imam hat sie so rezitiert und für sich stehen lassen. Ohne eine Einordnung oder Relativierung irgendwelcher Art.»

Auch bezüglich Osmanoglu beharrt das Schweizer Fernsehen auf seiner Position: «Aziz Osmanoglu hat seine ganzen Aussagen abgenommen. Das heisst, er konnte alle Teile des Films sehen, in denen er spricht, bevor die Aufnahmen letzte Woche im Fernsehen liefen», sagt Müller. «Er hat alles gesehen und abgesegnet: Auch jene Stelle, in der er sagt, er hoffe auf die Einführung der Scharia.»

Der Koran und die Ungläubigen
Aziz Osmanoglu, Sekretär des Verein Ar-Rhama, der die Moschee führt, erklärte gegenüber der Basler Zeitung, dass der Prediger falsch interpretiert worden sei. Er weist auf Probleme bei Übersetzungen aus dem Arabischen hin. Nun wird ein Gericht befinden müssen, was in der Moschee wirklicht gesagt worden ist.

Ridha Ammari bezog sich mit seinen Worten auf den Koran. Dort heisst es in der Sure 8.55: «Wahrlich, schlimmer als das Vieh sind bei Allah jene, die ungläubig sind und nicht glauben werden.» Und die Sure 7.179 hält fest: «Sie haben Herzen, mit denen sie nicht begreifen, und sie haben Augen, mit denen sie nicht sehen, und sie haben Ohren, mit denen sie nicht hören; sie sind wie das Vieh; nein, sie irren noch eher (vom Weg) ab.» Je nach Übersetzung dürfen diese Verse eine leicht veränderte Aussage haben.

Legitime Klage
Der Basler Regierungspräsident Guy Morin bezeichnete am Mittwoch gegenüber dem Regionaljournal von Radio DRS die Klage als legitim. Jede Form von Diskriminierung im Namen der Religion sei falsch.

Neben der Basler Staatanwaltschaft beschäftigt sich auch die Fachstelle für Gleichstellung und Integration mit der Sache. Die Koordinatorin für Religionsfragen, Lilo Roost Vischer, erklärte gegenüber der Basler Zeitung, Predigten dürften nicht diskriminierend sein.

Quelle: Kipa

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